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Schützen Sie sich vor betrügerischen Anrufen und Nachrichten 

Intrum wird Sie niemals auffordern, persönliche Informationen wie Passwörter oder Verifizierungscodes per Telefon, E-Mail oder SMS weiterzugeben. Sollten Sie eine solche Aufforderung erhalten, reagieren Sie nicht darauf. Um sich vor Betrug zu schützen, loggen Sie sich in unser Portal ein, um die Details Ihrer Forderung einzusehen und sichere Zahlungen vorzunehmen.

Beschwerdemanagement

Zufriedene Kunden sind uns wichtig. Deswegen nehmen wir Ihre Beschwerden ernst. Unser Beschwerdemanagement bietet Ihnen die Möglichkeit Ihr Anliegen im Kontaktformular zu formulieren und direkt an das Beschwerdemanagement weiterzuleiten. Sobald Ihre Beschwerde bei uns eingeht, werden wir Sie schnellstmöglich kontaktieren und streben nach einer einvernehmlichen Lösung.

Sie haben folgende Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten:

  • Schnell und gleich hier per Online-Formular
  • Schriftlich unter:
    Intrum Austria GmbH
    Beschwerdemanagement
    Handelskai 94-96/Top 272
    A-1200 Wien

Sie erhalten eine Empfangsbestätigung, wenn Sie uns Ihre Anliegen mittels Online-Formular übermitteln.

Wir sind bemüht, Ihre Beschwerde so rasch wie möglich zu bearbeiten.

 

Online Formular

Anlass *



Anrede



Diese finden Sie jeweils rechts oben auf unserem Schreiben
Identifikationsnachweis (Ausweiskopie)

Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Anliegens. Weitere Informationen zu unserem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Angaben benötigt Intrum, um meine Beschwerde bearbeiten zu können?

Damit Intrum Ihre Beschwerde korrekt registriert und bearbeitet kann, benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Aktenzeichen (wenn vorhanden)
Wie wird meine Beschwerde bearbeitet?

Wir sind bemüht für jede Anfrage eine Lösung zu finden. Sobald Ihre Anfrage bei uns einlangt, wird diese registriert und Sie erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung. Gerne können Sie sich bei uns über Stand der Bearbeitung Ihrer Beschwerde informieren. Wir möchte allerdings auch darauf hinweisen, dass oftmals eine entsprechende Recherche bzw. die Einholung von Informationen ist. Daher bitten wir um Verständnis, wenn es vom Einlangen Ihrer Beschwerde bis zur Kontaktaufnahme bzw. Stellungnahme unsererseits ein wenig dauern kann.

Sollte die Bearbeitungsdauer allerdings länger als 10 Arbeitstage vorsehen, informieren wir Sie darüber in schriftlicher Form. Sollte wider Erwarten die Bearbeitung länger als 25 Arbeitstage benötigen, erhalten Sie erneut einen schriftlichen Zwischenbescheid hinsichtlich des aktuellen Stands der Bearbeitung. Unser Ziel ist es, jede Beschwerde spätestens innerhalb von 35 Arbeitstagen nach Einlangen zu lösen.

Wohin kann ich mich wenden, wenn es zu keiner einvernehmlichen Lösung kommt?

Sie haben folgende Möglichkeiten, wenn es zu keiner einvernehmlichen Lösung kommt:

  • Internet Ombudsmann für übers Internet geschlossene entgeltliche Verträge oder sonstige Fragen des E-Commerce- oder Internetrechts bzw. des Datenschutz-, Urheber- oder Markenrechts mit Internetbezug, wenn Sie Verbraucherin oder Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich sind (www.ombudsstelle.at)
  • Bei online abgeschlossen Verträgen, haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, sich an die von der Europäischen Kommission eingerichtete Streitschlichtungsplattform zu wenden (ec.europa.eu/odr)
  • Österreichische Finanzmarktaufsicht (www.fma.gv.at/beschwerde-und-ansprechpartner)
Aus welchen Gründen kann eine Beschwerde nicht bearbeitet werden?

Eine Beschwerde kann aus folgenden Gründen nicht bearbeitet werden: 

  • Wenn die Beschwerde nicht nach allgemeinen Anstandsregeln vorgebracht werden kann.
  • Wenn Sie die anlassgebende Person nicht nennen wollen, ist es uns unmöglich, den Sachverhalt korrekt zu prüfen.
  • Wenn die Beschwerde mit geschützten Interessen Dritter im Sinne des Bankgeheimnisses nicht vereinbar ist.
  • Sollte bereits ein Gerichtsverfahren anhängig sein, können wir als Beschwerdemanagement nicht mehr für Sie tätig werden.
  • Sollten Sie eine Strafanzeige wegen des Beschwerdegegenstandes erstattet haben, bitten wir Sie, weitere Schritte direkt über den Rechtsweg abzuklären.